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   BGH, 06.11.1957 - V ZR 221/56   

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https://dejure.org/1957,6475
BGH, 06.11.1957 - V ZR 221/56 (https://dejure.org/1957,6475)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1957 - V ZR 221/56 (https://dejure.org/1957,6475)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1957 - V ZR 221/56 (https://dejure.org/1957,6475)
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  • BGH, 23.09.1957 - VII ZR 403/56

    Rechtswidrigkeit einer Drohung

    Auszug aus BGH, 06.11.1957 - V ZR 221/56
    Wann ein solcher Fall gegeben ist, läßt sich generell nicht festlegen, vielmehr kann diese Frage stets nur nach den Umständen des einzelnen Falles beantwortet werden (BGB RGRK a.a.O.; Palandt BGB § 123 Anm. 3 a; vgl. auch das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des VII. Zivilsenats vom 23. September 1957, VII ZR 403/56, WM 1957, 1361).
  • BGH, 14.06.1951 - IV ZR 42/50

    Kindesannahme. Widerrechtliche Drohung

    Auszug aus BGH, 06.11.1957 - V ZR 221/56
    Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seiner Entscheidung vom 14. Juni 1951 (IV ZR 42/50, BGHZ 2, 287, 297) darauf hingewiesen, daß das Reichsgericht später für Geschäfte des Vermögensrechts nicht mehr ausschließlich darauf abgestellt hat, ob auf die erzwungene Leistung kein Anspruch bestand.
  • BGH, 16.03.1951 - V ZR 78/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.11.1957 - V ZR 221/56
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 16. März 1951 (V ZR 78/50, LM Nr. 2 zu § 242 (Cd) BGB) dargelegt hat, steht der Nachprüfung nicht entgegen, daß es sich bei dem Gesetz vom 5. Juni 1888 um ein Landesgesetz handelt, da sich dessen Geltungsbereich über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus erstreckt.
  • RG, 07.07.1927 - IV 41/27

    Ersatzanspruch aus Eigentumsverlust; Verjährung

    Auszug aus BGH, 06.11.1957 - V ZR 221/56
    Es hat sich weiter unter Ablehnung der Ansicht des Reichsgerichts (RGZ 117, 423, 425) und unter Billigung der Auffassung des Kammergerichts (JR 1955, 259) dahin ausgesprochen, daß eine verschärfte Haftung der Beklagten aus § 992 BGB entfalle, weil die Verjährungseinrede der Beklagten durchgreife.
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